Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Lieferung, Verkauf und Montage von Photovoltaikanlagen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen
RK Mzenergy
Inhaber: Rostom Kozhoian
Karlsring 18
33014 Bad Driburg
– nachfolgend „Anbieter“ –
und seinen Kunden über die Lieferung, Planung und Montage von Photovoltaikanlagen.
2. Vertragsabschluss
(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande.
3. Leistungen
Der Anbieter erbringt Leistungen in den Bereichen:
• Lieferung von Photovoltaikanlagen
• Planung und Beratung
• Montage und Installation
Technische Änderungen bleiben vorbehalten, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.
(2) Die Zahlung erfolgt wie folgt:
• 50 % Anzahlung nach Vertragsschluss (Materialbeschaffung und Planung)
• 30 % vor Beginn der Montagearbeiten
• 10 % nach Abschluss der Montagearbeiten
• 10 % nach vollständigem Anschluss und Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber
(3) Die Anlage gilt als abgeschlossen, sobald sie:
• installiert,
• fachgerecht angeschlossen und
• beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet ist.
(4) Verzögerungen durch Dritte (insbesondere Netzbetreiber) beeinflussen die Fälligkeit der Zahlung nicht, sofern die Anlage technisch betriebsbereit ist.
(5) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu begleichen.
(6) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, die Arbeiten bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.
5. Liefer- und Ausführungsfristen
(1) Liefer- und Ausführungstermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Verzögerungen aufgrund von Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (z. B. Materialengpässe, Witterung, behördliche Genehmigungen, Netzbetreiber) verlängern die Fristen angemessen.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet:
• Zugang zum Montageort zu gewähren
• geeignete bauliche Voraussetzungen sicherzustellen
• erforderliche Genehmigungen bereitzustellen
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Anbieters.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters.
8. Abnahme
(1) Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der Anlage.
(2) Die Anlage gilt als abgenommen, wenn:
• sie in Betrieb genommen wird oder
• der Kunde nicht innerhalb von 7 Tagen nach Mitteilung der Fertigstellung wesentliche Mängel anzeigt.
9. Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
(2) Für einzelne Komponenten gelten zusätzlich die jeweiligen Herstellergarantien.
10. Haftung
(1) Der Anbieter haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Ertragsausfälle wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
11. Rücktritt / Stornierung
(1) Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, folgende Entschädigung zu verlangen:
• bis 7 Tage nach Vertragsschluss: kostenfrei
• danach: 20 % des Auftragswertes
(3) Bereits erbrachte Leistungen sowie bestellte Materialien sind vollständig zu vergüten.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Anbieters.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
